Off-Label Heilversuch
Das deutsche Arztrecht kennt den Heilversuch unter ärztlicher Verantwortung. Niedergelassene Ärzte können daher bereits jetzt Parkinson als sog. „Off-label“-Therapie nach eigenem Ermessen durchführen. Unter „Off-label“ versteht man in der Medizin, dass man ein Medikament oder ein Therapieverfahren bei einer anderen Indikation (einem anderen Krankheitsbild) einsetzt, für das das Präparat/die Therapie keine oder noch keine eigene Zulassung hat.
Individueller Heilversuch
Bei einem individuellen Heilversuch handelt es sich um eine Anwendung eines Medikaments oder Therapieverfahrens im Einzelfall, über die der Arzt bzw. die Ärztin im Rahmen der Therapiefreiheit mit Zustimmung des Patienten allein und aus eigener Initiative entscheidet. Ein Heilversuch ist nur angebracht, wenn alle anderen Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, und wenn aufgrund von wissenschaftlichen Erkenntnissen ein Nutzen für den betreffenden Patienten vermutet werden kann.